Selbstbestimmung

Den Nachlass wohlüberlegt regeln

Die gesetzliche Erbfolge regelt die Rangfolge, in der Ihre Angehörigen erben, wenn kein rechtsgültiges Testament vorliegt. An erster Stelle wird der hinterbliebene Ehepartner neben den Erben erster Ordnung, also den Kindern des Verstorbenen und seinen Enkeln, berücksichtigt. Erben zweiter Ordnung sind die Eltern, Geschwister sowie Nichten und Neffen. Dann folgen Großeltern, Tanten und Onkel sowie Cousinen und Cousins als Erben dritter Ordnung.

Testament

Besteht der Wunsch, die gesetzliche Erbfolge zu umgehen, können Sie eigenhändig ein rechtsgültiges Testament schreiben oder von einem Notar aufsetzen lassen. Bitte bedenken Sie, dass einige Angehörige, wie z. B. Ehegatten und Kinder, grundsätzlich einen Pflichtteilsanspruch haben. Ansonsten können Sie frei über Ihren Nachlass verfügen und auch anderen Menschen und Institutionen, die Ihnen viel bedeuten, etwas Gutes tun. Achten Sie darauf, dass Sie Ihr Testament handschriftlich verfassen, mit Ort und Datum versehen und unterzeichnen.

Digitaler Nachlass

Auch der digitale Nachlass spielt eine immer größere Rolle. Online-Banking, soziale Netzwerke und diverse Abonnements hinterlassen digitale Spuren, die nach dem Tod verwaltet werden müssen. Schützen Sie Ihre Liebsten vor digitalem Chaos. Eine Liste mit Ihren Konten, Abos und den entsprechenden Zugangsdaten kann Ihren Angehörigen später bei der Abwicklung helfen.

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Wegweiser

 

 

Diese Erklärung ist keine Rechtsberatung. Bei allen juristischen Fragen raten wir Ihnen, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, die wir Ihnen auf Wunsch gerne vermitteln. Vollständige Rechtssicherheit erhalten Sie auch beim handschriftlichen Testament nur durch eine anwaltliche Beratung oder notarielle Beurkundung.

Vorausdenken

Mit Verfügungen selbstbestimmt bleiben

Auch wenn es schwer fällt sich diesen Themen zu stellen: Nehmen Sie das Thema Selbstfürsorge ernst. Angehörige und Freunde werden entlastet für den Fall, daß Sie nicht mehr eigenständig entscheiden können. Und Sie können sicher sein, daß in Ihrem Sinne entschieden wird.

Patientenverfügung

Mit einer Patientenverfügung legen Sie für Ihre Ärzte und Angehörigen verbindlich fest, welche medizinischen Maßnahmen und ärztlichen Eingriffe Sie im Falle Ihrer Einwilligungsunfähigkeit wünschen oder welche unterlassen werden sollen.

Vorsorgevollmacht

Im Rahmen einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigen Sie eine Vertrauensperson, die Ihre rechtlichen Angelegenheiten im Bedarfsfall im Umfang der erteilten Vollmacht wahrnimmt. Auf diese Weise kann auch eine vom Gericht bestellte Betreuung verhindert werden.

Organspende

Ja oder Nein zur Organspende? Diese Entscheidung ist Ihnen in Deutschland freigestellt. Sie können in einem Organspendeausweis festhalten, ob und welche Organe und Gewebe Sie nach Ihrem Hirntod spenden möchten. Einem fremden Menschen ein neues Leben zu ermöglichen, ist doch ein schöner Gedanke.

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